Verfügungsfonds im Fördergebiet "Lebendige Zentren - Neustadt"
Was ist der Verfügungsfonds?
Ziel des Verfügungsfonds ist es, bürgerliches und privates Engagement zu unterstützen, Ideen und Projekte mit einem kleineren Kostenvolumen zu fördern und die Attraktivität des Quartiers zu verbessern. Somit erhalten Bewohnerinnen und Bewohner die Möglichkeit, das gemeinsame Leben im Quartier selbst mitzugestalten.
Die geförderten Projekte werden hierfür durch eine Kofinanzierung mit Mitteln aus öffentlicher Hand aufgestockt, welche bis zu 50% der Gesamtkosten je Projekt ausmacht. Dabei beträgt die Höhe des öffentlichen Zuschusses maximal 1.500€.
Mittel aus dem öffentlich-privaten Verfügungsfonds werden für Maßnahmen zur Standortaufwertung, zur nachhaltigen Belebung der Neustadt und zur Finanzierung von Sachkosten, Honoraren, Investitionen und Aktivitäten eingesetzt, welche der Allgemeinheit dienen. Die geförderten Projekte dürfen keine Einzelinteressen verfolgen, sondern müssen einen Nutzen für das Quartier Neustadt insgesamt oder für einzelne Straßen- und Platzräume bringen.
Die Unterstützung einzelner Projekte richtet sich nach folgenden Vergabekriterien:
-
Die Maßnahme erfolgt innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Sanierungsgebiets.
-
Die Maßnahme ist investiv, investitionsvorbereitend oder investitionsbegleitend.
-
Die Maßnahme hat einen nachvollziehbaren und nachhaltigen Nutzen für die Allgemeinheit.
-
Das Vorhaben entspricht den allgemeinen Zielen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes.
-
Die Maßnahme fördert das Image und die Identifikation mit dem Quartier.
-
Die geplante Maßnahme verfolgt Ziele der Nachhaltigkeit.
-
Mit der Umsetzung der Maßnahme wurde noch nicht begonnen.
-
Die Maßnahme ist gemäß § 5 (Richtlinie Verfügungsfonds Neustadt) förderfähig.
- Das Projekt verursacht keine unverhältnismäßigen, künftigen Belastungen, wie Folgekosten oder Pflegebedarf.
Wie wird das umgesetzt?
Grundlage der Förderung ist die Förderrichtlinie „Richtlinie der Stadt Hildesheim - Verfügungsfonds im Sanierungsgebiet Neustadt“.
Anträge können von Bewohnerinnen und Bewohnern, Bewohnergruppen, privaten Einzelpersonen, Vereinen, Verbänden, Organisationen, Unternehmen und Initiativen etc. gestellt werden. Nicht zum Empfang von Fördermitteln berechtigt sind städtische oder stadteigene Institutionen. Es wird klargestellt, dass der Verfügungsfonds kein zusätzlicher Fördertopf für ohnehin öffentlich geförderte Einrichtungen/ Maßnahmen ist.
Um die Zusage der Fördermittel gewährleisten zu können, muss der Antrag mindestens 6 Wochen vor der Durchführung der Maßnahme bei dem Quartiersmanagement eingegangen sein. Die Anträge werden von einem Vergabegremium bestehend aus drei freiwilligen lokalen, ortsansässigen Akteurinnen/Akteuren, einer Person der Stadtverwaltung und einer Person des Quartiersmanagements hinsichtlich der Förderfähigkeit alle 4 Wochen geprüft und an die Stadtverwaltung zur Beschlussfassung weitergeleitet.
Förderrichtlinie und Antrag finden Sie weiter unten im Downloadbereich.
Zusammenhang in der Quartiersentwicklung
Zusammen mit der Fassaden- und Hofförderrichtlinie kommt der Verfügungsfonds direkt der Neustadt zugute. Die Maßnahme wird im Rahmen der übergeordneten Gesamtzielsetzung des Programms "Lebendige Zentren" angeboten.
Beteiligte
- Antragsstelle: Quartiersmanagement
Quartiersbüro
Neustädter Markt 26
31134 Hildesheim
E-Mail: qm.neustadt@stadt-hi.de
Telefon: 0157 851 299 20
- Fördergeber: Stadt Hildesheim, Land Niedersachsen und Bund
- Entscheidungsgremium: Vergabegremium bestehend aus drei freiwilligen lokalen, ortsansässigen Akteurinnen/Akteuren, einer Person der Stadtverwaltung und einer Person des Quartiersmanagements
Förderkulisse
- Städtebauförderung Programmgebiet "Lebendige Zentren - Neustadt"
- Die Förderrichtlinie ist seit dem 09.01.2025 in Kraft
- Umsetzungszeitraum: Ab Januar 2025 - Anträge können ab sofort gestellt werden